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RIGHT TO REPAIR!

Aufgrund neuer gesetzlicher Bestim-mungen haben Sie seit kurzem den Vorteil der freien Wahl Ihrer Werkstätte.

Während einer laufenden Hersteller-garantie sind Service- und Reparatur-arbeiten durch freie Werkstätten möglich! Garantieansprüche gegenüber dem Autohersteller bleiben aufrecht!

Dies gilt auch für Ersatzteile:
Originalteile oder qualitativ gleichwertige Teile dürfen ohne Einschränkung verwendet werden.
 
 
   
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