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RIGHT TO REPAIR! |
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Aufgrund neuer gesetzlicher Bestim-mungen haben Sie seit kurzem
den Vorteil der freien Wahl Ihrer Werkstätte.
Während einer laufenden Hersteller-garantie sind Service- und
Reparatur-arbeiten durch freie Werkstätten möglich!
Garantieansprüche gegenüber dem Autohersteller bleiben aufrecht!
Dies gilt auch für Ersatzteile:
Originalteile oder qualitativ gleichwertige Teile dürfen ohne
Einschränkung verwendet werden. |
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